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NWZ-Benefizaktion „Gute Taten“ für soziale Projekte im Landkreis Göppingen

TEILNAHMEBEDINGUNGEN VERLOSUNG

Rollerverlosung:
Der Gewinner wird im März 2024 über ein Losverfahren ermittelt. Er wird spätestens 4 Tage nach der Ziehung telefonisch oder schriftlich benachrichtigt. Es werden nur Spenden berücksichtigt, die bis zum 29. Februar 2024 einem der o.g. Spendenkonten gutgeschrieben sind und auf denen die Anschrift des Spenders zur Gewinnbenachrichtigung vermerkt ist (als Ergänzung im Verwendungszweck). Alle Spenden werden mit Name des Spenders und dem Betrag in der Spendergalerie der NWZ (Print und Online) veröffentlicht. Ist dies nicht gewünscht, muss dies eindeutig im Verwendungszweck vermerkt sein oder ein schriftlicher Widerruf per E-Mail an: m.schmidt@swp.de erfolgen. Die Gewinnübergabe erfolgt im Rahmen der Abschlussveranstaltung der aktuellen NWZ-Aktion „Gute Taten“. Der Teilnehmer willigt in die Veröffentlichung seines Namens, sowie in die Berichterstattung über die Gewinnübergabe in der NWZ (Print und online) ein. Der Gewinner ist ferner damit einverstanden, dass er im Rahmen der Übergabe des Gewinns fotografiert wird und die Fotos in den Medien veröffentlicht werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.


Wir nehmen Ihren Datenschutz ernst:
Für die Teilnahme an der Verlosung ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Die im Rahmen der Verlosung mitgeteilten personenbezogenen Daten werden vom verantwortlichen Förderverein NWZ - Gute Taten e.V. (Rosenstraße 24, 73033 Göppingen, Telefon 07161/ 204-0, E-Mail gutetaten.nwz@swp.de) gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Die Verarbeitung der angegebenen Daten erfolgt zur Zustellung des Gewinns und zur medialen Bekanntgabe der Spender und Gewinner aufgrund einer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO). Ihre personenbezogenen Daten löschen wir umgehend nach Beendigung der Verlosung. Nur im Falle eines Gewinns bewahren wir Ihre personenbezogenen Daten entsprechend den handels- und steuerrechtlichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO) für sechs Jahre bzw. zehn Jahre auf.

Die Teilnehmer haben das Recht auf Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung und das Recht auf Datenübertragbarkeit. Soweit die Teilnehmer eine Einwilligung in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gegeben haben, können sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft über gutetaten.nwz@swp.de oder den im Impressum genannten Kontakten gegenüber widerrufen. Der Teilnehmer hat das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.

Die aktuellen Datenschutzhinweise können hier abgerufen werden.